Die SDAJ München berichtet auf ihrer Website über Repression gegen einen Antifaschisten im Bezug auf die 8.-Mai-Demonstration 2010:
Solidarität mit den Kriminalisierten! Zivilcourage ist kein Verbrechen!
Am 08. Mai 2010 gelang es mehreren tausenden Münchnerinnen und Münchner sich einem Aufmarsch von Neonazis in den Weg zu stellen. Viele Mutige setzten und stellten sich in Fürstenried auf die Straße und blockierten so den Demonstrationszug der Neonazis.
Polizei und Staatsanwaltschaft zeigen sich leider wieder einmal auf dem rechten Auge blind und versuchen mit allen Mitteln die Ausübung dieses legitimen Rechtes auf Widerstand gegen die menschenverachtende Ideologie der Neofaschisten zu unterbinden. Teilweise kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen seitens der Polizei, Bürgerinnen und Bürger wurden durch Straßensperren von potentiellen Blockadepunkten ferngehalten.
Doch auch im Nachhinein werden Bürgerinnen und Bürger, die Zivilcourage bewiesen haben, kriminalisiert und eingeschüchtert. So bekamen Ende Oktober 2010, mehr als fünf Monate nach der gelungen Blockade im Mai, viele Antifaschistinnen und Antifaschisten scheinbar willkürlich Strafbefehle zugestellt, um sie von den Protesten gegen einen Naziaufmarsch am 13. November 2010 fernzuhalten oder um sie von geplanten Blockadeaktionen abzuschrecken.
Doch es bliebt nicht nur bei diesen Standardbriefen. J. Jonic, einem Antifaschisten wird vorgeworfen sich am 08. Mai 2010 massiv der Polizei widersetzt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft hat sich der Betroffene bei seiner Verhaftung während der Demonstration nicht schnell genug fallen gelassen und sich nicht willig in den schmerzhaften Polizeigriff begeben. Der Betroffene J. Jonic wurde aufgrund eines Blockadeversuchs festgenommen.
Dazu wurde ein Konto eingerichtet:Kontoinhaber: Martin Löwenberg,
Spendenkonto: 472233701,
Bankleitzahl: 60010070,
Verwendungszweck: Widerstand
Dieser „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ wird nun verhandelt und soll dem Antifaschisten J. Jonic 600,00 EUR Strafe kosten. Zu dem wurde er über mehrere Stunden in Gewahrsam genommen. Begründet wurde dies durch seine politische Tätigkeit und nicht etwa dadurch, dass Gefahr von ihm ausgeht.
In unseren Augen ist es unsere Pflicht als Demokraten sich den Neonazis und ihrer menschenverachtenden Propaganda in den Weg zu stellen. Es ist ein Skandal, dass Justiz und Polizei auch 65 Jahre nach Ende der faschistischen Schreckensherrschaft immer noch nicht aus der Geschichte gelernt haben. Wir lassen uns nicht einschüchtert, wir werden weiterhin unsere Rechte wahrnehmen.
Wir stehen solidarisch hinter dem Betroffenen und allen weiteren beschuldigten.
Blockieren ist unsere Recht, denn Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen!
Der Prozess findet am 17.01.2011 um 09.15 Uhr im Amtsgericht München, Nymphenburger Straße 16, Raum A122 statt.
Merken