Die GenossInnen von der SDAJ Bochum schreiben auf ihrer Website über die zunehmende Militarisierung der deutschen Hochschulen:
Ausverkauf der Forschungsfreiheit
Während in der Krise Milliarden für die Rettung „systemrelevanter“ Banken locker gemacht wurden, wird andernorts massiv gekürzt: Bei Schulen, Sozialfürsorge und Freizeitangeboten. Auch bei den Hochschulen wird gespart, ob in Hamburg, Hessen oder anderswo. Es fehlen Millionen. Daher haben in den vergangenen Jahren die sogenannten „Drittmittel“ immer mehr an Bedeutung gewonnen: Ihr Anteil am Gesamtetat der Hochschulen (ohne die medizinischen Einrichtungen) beträgt in der BRD mittlerweile knapp 20%.
„Professorinnen und Professoren sind de iure berechtigt, Forschungsvorhaben durchzuführen, die aus Mitteln Dritter finanziert werden. Diese Berechtigung ist de facto zu einer Verpflichtung geworden, weil die finanzielle Ausstattung der Universitäten regelmäßig nicht ausreicht, um Forschung auf höchstem Niveau zu betreiben. Zudem wird die Drittmitteleinwerbung immer häufiger zum Gradmesser der Reputation der Professorinnen und Professoren .“ – Dr. Martin Hellfeier, Justiziar für Hochschul- und Beamtenrecht im Deutschen Hochschulverband und Dr. Beate Scholz, Deutsche Forschungsmeinschaft [1]
Drittmittel sind Gelder zur Finanzierung konkreter Forschungsprojekte. Mit ihnen können Konzerne Einfluß nehmen, was an den Hochschulen geforscht wird – Auftragsforschung also.
Aber nicht nur Konzerne nutzen die finanzielle Notlage vieler Hochschulen zu ihrem Vorteil. Auch öffentliche Geldgeber können über Drittmittel mitbestimmen, was geforscht wird – die Bundeswehr, zum Beispiel.
Forschung für den Krieg
Das Spektrum militärrelevanter Forschung ist breit: Ob „Entwicklung, Einführung und Evaluation eines kundenorientierten wehrpsychologischen Qualitätsmanagements“ (gefördert vom Psychologischen Dienst der Bundeswehr) an der Ruhr-Uni Bochum oder die Erforschung neuer Rotorblätter und Kampfhubschrauberstrukturen (gefördert von Eurocopter, einer Tochter des Rüstungsgiganten EADS) an der Universität Stuttgart.
Das Deutschen Zentrum für Luft – und Raumfahrt (DLR) testet im Rahmen ihrer Forschung zu „biomorphen SISIC-Keramiken”, die zum Bau von Hubschrauberpanzerungen eingesetzt werden, die „Mehrfachbeschussfähigkeit“ des Materials.
Nicht nur Natur- und Ingenieurswissenschaften sind für den deutschen Militarismus interessant, auch im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich wird geforscht:
„Die Geisteswissenschaften sollen oft ethische Fragen rund um das Militärische klären. Wenn man sich das Ergebnis dieser Forschungen dann ansieht, stellt man allerdings fest, dass es dabei natürlich nicht um Ethik und Moral, sondern nur um die Legitimierung von Militäreinsätzen geht.“ – Sarah Nagel (IMI), 05.08.2009, utopia
Laut einer Studie der Tübinger Informationsstelle Militarisierung (IMI) gab die Bundesregierung 2008 1,1 Milliarden € für Militärforschung an Hochschulen und angliederten Instituten aus, mehr als 10% des gesamten deutschen Bildungsetats. Insgesamt fand an 27 Hochschulen in 10 Bundesländern militärrelevante Forschungsprojekte im Auftrag des Verteidigungsministeriums (BMVg) statt. Weitere Aufträge gingen an die Forschungsgesellschaft für Angewandte Naturwissenschaften (FGAN), das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und die Fraunhofer Gesellschaft. Aufschluss, ob an der eigenen Uni Militärforschung betrieben wird, geben immer wieder Anfragen der PDL-Bundestagsfraktion, z. B. Drucksache Nr. 17/6200 von Juni 2011.
Akzeptanzprobleme
Trotz der fortschreitenden Remilitarisierung der BRD leidet die Militärforschung unter Akzeptanzproblemen. So sprachen sich bei einer Urabstimmung an der Uni Köln im Dezember letzten Jahres zwei Drittel der Studierenden für ein Verbot solcher Forschung aus. Daher wird versucht, militärrelevante Forschungsprojekte dem Blickfeld der Öffentlichkeit zu entziehen.
Rainer Rilling schrieb schon 1988 über Militärforschung: „Es wird auf dieser Ebene nichts geheim gehalten. Es wird nur nichts mitgeteilt – das aber gründlich.“ Das hat sich kürzlich geändert. Der inzwischen zurückgetretene Copy-&-Paste-Verteidigungsminister Guttenberg stufte die Auflistung, welche Universitäten direkt Geld aus dem Verteidigungshaushalt erhalten haben, als „geheim“ ein.
Zivile Nutzung?
Neben der Verheimlichung der Militärforschung gibt es auch andere Ansätze zur Schwächung des antimilitaristischen Widerstands. Besonders forciert wird der Ansatz des sogenannten „dual use“. Dabei wird behauptet, Forschungsergebnisse seien beliebig nutzbar – sowohl zivil, als auch militärisch.
Im Ergebnis führt diese Argumentation dazu, dass die Wissenschaft überhaupt keine Verantwortung für die Nutzung ihrer Forschungsergnisse trägt. Gerade bei der hohen Zahl drittmittelfinanzierter Projekte ist es natürlich Unsinn, die Forschung losgelöst von den Interessen der Auftraggeber zu betrachten.
Nach der Logik des „dual use“ führt die Behinderung militärisch nutzbarer Forschung gleichzeitig auch zur Dämpfung des ziviltechnologischen Fortschritts.
Tatsächlich sind einige Erfindungen des Militärs tatsächlich auch zivil nutzbar. Beispielsweise ging das heutige Internet aus dem 1969 entwickelten „Advanced Research Projects Agency Network“ (ARPANET) des US-Verteidigungsministeriums hervor.
Das eigentliche Problem ist jedoch nicht, dass auch ein ziviles Forschungsergebnis als Abfallprodukt manchmal militärisch nutzbare Erkenntnisse liefert, sondern dass die Auftraggeber der Forschungsprojekte ein Interesse daran haben, dass diese Ergebnisse militärisch genutzt werden können und daher militärrelevante Gesichtspunkte schon bei der Fragestellung berücksichtigen.
Und: Die Entwicklung wäre bei gleichen finanziellen und wissenschaftlichen Ressourcen sicherlich wesentlich produktiver und schneller verlaufen, wenn direkt mit Fokus auf zivilem Einsatz geforscht worden wäre.
Der „dual use“-Ansatz wird schon seit längerer Zeit verfolgt. Bereits 1989 schreibt die Bundesregierung in ihrem „Zukunftskonzept Informationstechnik“:
„In Zukunft wird auch verstärkt darauf hinzuwirken sein, sogenannte Dual-Use-Technologien intensiver zu nutzen, d. h. zu versuchen, militärische Forderungen bei zivilen Entwicklungen frühzeitig mitberücksichtigen zu lassen, beziehungsweise auf derartige Dual-Use-Technologien in Form von Add-On-Programmen aufzusetzen, um den militärischen Bedarf zu decken.“
Daher ist es nur konsequent, als der forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Juni 1997 in einer Presseerklärung zum Eurofighter fordert:
„Die künstliche Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung […] muß in Deutschland endlich ad acta gelegt werden.“
Einen Monat zuvor wiesen die forschungs- und wirtschaftspolitischen Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion bereits auf die „wesentliche[n] Nachteile“ hin, die „sich für die europäische Luft- und Raumfahrtindustrie aus der Zersplitterung der Aktivitäten zwischen militärischer und ziviler Luft- und Raumfahrt“ ergäben.
Und im März 2007 schrieb der damalige Verteidigungsminister Jung in der Broschüre „Forschen für Sicherheit und Verteidigung von morgen“:
„Militärische Sicherheitsforschung ist im Bundesministerium der Verteidigung darüber hinaus auch multidisziplinär angelegt und bindet über die wehrtechnische und wehrmedizinische Forschung die Geistes- und Sozialwissenschaften umfassend ein. […] Der zunehmenden Verflechtung von innerer und äußerer Sicherheit entsprechend vollzieht sich die Zusammenarbeit in der Sicherheitsforschung zwi schen den Ressorts besonders im wechselseitigen Wissenstransfer und in der Erschließung neuer Anwendungen, die für beide Bereiche, zivile und militärische (dual-use), bedeutsam sind.“
Apropos „zunehmende[n] Verflechtung von innerer und äußerer Sicherheit“: Schon Lenin und Luxemburg wussten, dass Imperialismus Repression nach Innen und Aggression nach außen bedeutet.
Wie sehen „dual use“-Projekte in der Praxis aus?
An der Fakultät für Maschinenbau der Ruhr-Uni Bochum forschen Wissenschaftler am Projekt „K-Robot – Kognitive Erkundungsrobotik für den Ortungs- und Rettungseinsatz“.[2] Auch wenn das Teilvorhaben zum zivilen Verbundprojekt „I-LOV – Intelligentes sicherndes Lokalisierungssystem für die Rettung und Bergung von Verschütteten“ gehört, ist die Nutzbarkeit der Ergebnisse für das Militär recht offensichtlich:
Seit 2007 ist die Bundeswehr im Besitz von über 60 unbemannten Flugkörpern vom Typ KZO – Kleinfluggerät Zielortung″. Der Hersteller Rheinmetall entwickelte die Drohne „zur Entdeckung, Identifizierung und genauen Lokalisierung″ potentieller Angriffsziele. Auf der Website von Rheinmetall wirbt der Rüstungskonzert mit der Einsetzbarkeit ebendieser Drohnen. Unter dem Titel „Wabep – Wirkmittel zur abstandsfähigen Bekämpfung von Einzel- und Punkzielen“ wird die Kombination von KZO mit der Kampfdrohne des israelischen Rüstungskonzerns IAI beworben und die „hochpräzise Bekämpfung stationärer und mobiler Punktziele“ bejubelt.
Und tatsächlich: Auch das eigentlich nicht für Rettungseinsätze zuständige Bundeskriminalamt (BKA) interessiert sich für I-LOV und ist Projektpartner. Denn nicht nur in Afghanistan werden Drohnen eingesetzt: Sowohl die Bundespolizei als auch die Polizei NRWs, Sachsens und Niedersachsens setzen sie zur Überwachung und „Beweissicherung“ ein, z. B. bei Fußballspielen, Castor-Transporten und den antifaschistischen Protesten in Dresden im Februar 2011.
Ein anderes Beispiel ist die Entwicklung eines Impfstoffs gegen das Botulinum-Toxin zu Beginn der 1990er Jahre. Das Toxin gilt als eines der gefährlichsten Gifte überhaupt. Da der Impfstoff aus durch Bestrahlung unschädlich gemachtem Toxin besteht, stellte das vom Verteidigungsministerium beauftragte Frankfurter Battelle-Institut zunächst größere Mengen des Giftes her. Der Abschlussbericht enthielt dann eine „eine detaillierte Schilderung, wie die verschiedenen Varianten des Botulinum-Toxins effektiv produziert werden können. Damit wurde im Rahmen der Defensivforschung ein eindeutig offensives Potential geschaffen.“[3]
Jugendoffiziere im Hörsaal
Doch nicht nur Militärforschung ist ein Problem: Laut dem Jahresbericht der Jugendoffiziere 2009 seien „Fachangebote” der Jugendoffiziere bei (Fach-)Hochschulen zunehmend anerkannt. Immer mehr seien zu Kooperationsverträgen bereit, die Jugendoffiziere seien als Dozenten „auf gleicher Augenhöhe“ akzeptiert.
Die Kooperationen umfassen einzelne Vorträge bzw. ganze Vortragsreihen, sogenannte „sicherheitspolitische Seminare“, Vorlesungen und sogar die „Einbindung des Jugendoffiziers in die Lehre “. Das aus dem schulischen Bereich bekannte „Simulationsspiel Politik & Internationale Sicherheit (POL&IS)“ wird ebenfalls eingesetzt.
Die Bundeswehr versucht vermehrt mit Lehrstühlen für Politikwissenschaft zusammenzuarbeiten. Die Großteil der TeilnehmerInnen sind jedoch nach wie vor Lehramtsstudierende. So wird im Bericht beispielsweise ein „Seminar in Kooperation mit der Universität der Bundeswehr in München für 250 Referendare für das Lehramt an Gymnasien” hervorgehoben. Die Bundeswehr will schließlich sicherstellen, auch weiterhin in die Schulen eingeladen zu werden.
Ein Lichtblick ist jedoch, dass sich es weiterhin viele Universitäten gibt, „die sich einer Zusammenarbeit mit den Jugendoffizieren aus unterschiedlichen Gründen verschließen.“
Neben den Jugendoffizieren wird auch über Messestände an Universitäten geworben, so zum Beispiel das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB), das regelmäßig bei den „Firmenkontaktmessen“ der „bonding-Studenteninitiative“ vertreten ist.
Perspektiven
Inzwischen formiert sich an immer mehr Hochschulen Widerstand. Nach den Schulen rücken auch die Hochschulen in den Fokus der Antimilitaristen und Kriegsgegner.
So führte die SDAJ Bochum zusammen mit weiteren Antimilitaristen im Juni 2010 bei der Bonding-Messe Störaktionen gegen den BWB-Stand durch und verteilte Flyer. In Köln, Karlsruhe, Braunschweig und vielen weiten Universitätsstädten gibt es Bestrebungen, sogenannte Zivilklauseln in den Satzungen der Uni zu verankern, die Militärforschung und Kooperationen mit Militär und Rüstungsindustrie verbieten sollen.
Solche Klauseln existieren bereits an der Universität Oldenburg sowie an der TU Berlin und Dortmund. 1991 beschloss der Senat der Uni Konstanz, „dass Forschung für Rüstungszwecke, insbesondere zur Erzeugung von Massenvernichtungswaffen, an der Universität Konstanz keinen Platz hat und auch in Zukunft keinen Platz haben wird“. Als Forderung des Bildungsstreiks 2009 wurde auch an der Uni Tübingen eine Zivilklausel in die Satzung aufgenommen.
Zwecks Vernetzung der „immer größer werdenden, sogenannten Zivilklausel-Bewegung“[4] (FAZ) fand im Mai diesen Jahres ein bundesweiter Kongress in Braunschweig statt, an dem sich auch ver.di und GEW beteiligten.
Zivilklausel unter Beschuss
Doch der Klassenfeind schläft nicht: Bereits existierende Zivilklauseln sind immer wieder unter Beschuss oder werden missachtet.
Die 1984 an der Ruhr-Uni Bochum eingeführte Zivilklausel wurde 2002 wieder abgeschafft. Auch die seit 1993 im Landeshochschulgesetz Niedersachsen verankerte Zivilklausel wurde 2002 unter der SPD-Regierung von Sigmar Gabriel gestrichen.
Unter den Drittmittelempfängern des Verteidigungsministeriums zwischen 1991 und 2009 befindet sich auch die TU Berlin – trotz Zivilklausel.
Und seit der Zusammenlegung des Kernforschungszentrums Karlsruhe (FZK) und der Uni Karlsruhe zum Karlsruher Institut für Technologie (KIT) liefern sich Befürworter und Gegner der Zivilklausel einen Schlagabtausch: Um die Auflagen der Allierten zu erfüllen, gab es am FZK seit der Gründung 1956 eine Zivilklausel. Nach der Zusammenlegung gilt diese weiterhin – allerdings nur für den Teilbereich des ehemaligen FZK.
Zwar schrieben die Grünen in ihrem Wahlprogramm „‚Green New Deal‘ für die Zukunft Baden-Württembergs“:
„Die Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen des Landes sollen ausschließlich friedliche Zwecke verfolgen. Um dies deutlich zu machen, befürworten wir die Einführung von Zivilklauseln in den Satzungen aller solcher Einrichtungen.“
Und auch die Baden-Württembergische SPD verkündete in ihrem „Regierungsprogramm“:
„Die Forschung in Baden-Württemberg soll ausschließlich friedlichen Zwecken dienen.“
Jedoch ist nach der Wahl kein Wort davon im Koalitionsvertrag zu finden.
Stattdessen wird sogar bewusst gegen die Zivilklausel verstoßen, indem der Vorsitzende der NATO-„Sicherheitskonferenz“, Wolfgang Ischinger, am Institut für Politikwissenschaft der Uni Tübingen zum Honorarprofessor ernannt wurde. Schon April 2010 kam es an der Uni zu Protesten, bei denen sich die Uni-Leitung auf die Seite von NATO und Bundeswehr geschlagen hatte. „[Sie] legt die Zivilklausel bewusst als zivilmilitärische Klausel aus und hat damit eine neue Dimension der inneren Militarisierung der Hochschulen eröffnet.“[5]
Zivilklauseln allein werden die Militarisierung der Hochschulen nicht verhindern. Zu versuchen, diese in die Satzung der eigenen Universität zu bringen jedoch weiterhin sinnvoll, wenn im Anschluss auf deren Einhaltung gepocht und sich ggf. mit antimilitaristischem Protest und Störaktionen Gehör verschafft wird.
1 RA Dr. Martin Hellfeier und Dr. Beate Scholz: „Drittmitteleinwerbung“, Deutscher Hochschulverband, http://www.karriere-und-berufung.de/cms1/fileadmin/redaktion/download/pdf/kub/Drittmitteleinwerbung.pdf
2 http://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/SucheAction.do?actionMode=view&fkz=13N9767
3 Jan van Aken: „Biologische Waffen – Forschungsprojekte der Bundeswehr “, sunshine project e.V. , Juni 2001 , S. 3, http://www.sunshine-project.de/infos/archiv/hintergrund/nr_07.pdf
4 Oliver Jungen: „Wenn sie dir morgen befehlen…“, F.A.Z. (Printausgabe), 12.01.2011, Nr. 9, S. 5 http://www.zivilklausel.uni-koeln.de/faz_wenn-sie-dir-morgen-befehlen.htm
5 Dietrich Schulze: „Neue Dimension der inneren Militarisierung”, NRhZ, Online-Flyer Nr. 310 vom 13.07.2011, http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16734