Die SDAJ München berichtet auf ihrer Website über das Ende des Prozesses gegen einen Münchener Antifaschisten:
Nach dem dritten Verhandlungstag in der zweiten Instanz ist es vorbei. Ein weiterer Prozess gegen einen Antifaschisten in München geht zu Ende. J. wurde beschuldigt am 8. Mai 2010 seine Hände vor dem Körper verschränkt zu haben, um nicht in einen schmerzhaften Polizeigriff genommen zu werden und wurde deshalb zu über 400 Euro Strafe verurteilt.
8. Mai 2010: Der Jahrestag der Befreiung vom deutschen Faschismus. Immer wieder versuchen Neo-Nazis an diesem Tag die faschistische Diktatur zu rechtfertigen und zu verherrlichen. 2010 konnte dies erstmals seit Jahren mit einem breiten Bündnis verhindert werden. Hunderte Menschen verschiedenen Alters und verschiedener politischer Hintergründe gingen gemeinsam auf die Straße, um sich dem braunen Mob in den Weg zu stellen.
Wohl auf Grund der gesellschaftlichen Breite der Proteste brach die Polizei den rechten Aufmarsch ab. Hierzu aus der Prozesserklärung des Angeklagten:
“Nicht nur an diesem Tag, aber an diesen Tag im Besonderen war es nicht nur legitim, war es ein Recht, war es eine Pflicht, sich den „Totengräbern der Demokratie“ in den Weg zu stellen.
1000 haben sich an diesem Tag in Fürstenried versammelt, um sich den ewig Gestrigen in den Weg zu stellen. 100 haben erfolgreich einen Naziaufmarsch in München verhindert.
Und damit ein Zeichen gesetzt.
Man könnte sagen die Polizeiführung hat an diesem Tag einmal richtig reagiert und den Faschisten nicht den Weg frei geknüppelt.”
Als J. über ein Gitter zu der Blockade kommen wollte, wurde er von 2 Polizisten zu Boden gebracht und festgenommen. Dabei soll er dann die vorgeworfene Widerstandshandlung begangen haben. Was für einen Sinn das noch gemacht hat jemanden festzunehmen, während bereits hunderte DemonstrantInnen auf der Straße waren und blockierten, konnten die beteiligten Polizisten im Prozess nicht erklären.
Das störte die Richterin aber genauso wenig wie der Frage, warum es gerade von dieser Festnahme kein Videomaterial mehr gibt. Am Ende war auch in der Berufung nur noch ein fauler Kompromiss drin, in dem um die Tagessätze gepokert wurde.
Das Ziel des Staates scheint klar: Blockaden zu kriminalisieren. Ob damit jede Kleinigkeit im Umfeld mit ewigen Prozessen zu ahnden oder wie bei Einigen mit der Strafverfolgung von Menschen die einfach nur auf einer Straße standen.
Aber der Angeklagte machte klar, dass diese Repression nicht zum Erfolg führen wird:
„…Aber seis drum.
Wichtig ist, dass an diesem Tag die Nazis nicht durchkamen.
Wie man so liest versucht die Münchner Staatsanwaltschaft mit allen Mitteln, weiteren Verfahren und weiteren Prozessen, diesen Tag zu illegalisieren und antifaschistisches Engagement einzuschüchtern.
Aber das wird zu nichts führen. Ab jetzt kommen die Nazis einfach nicht mehr durch.
Wir würden es immer wieder tun.”
Wir rufen deshalb alle antifaschistisch denkenden Menschen auf: Solidarisiert Euch mit den Angeklagten des 8. Mai, spendet, kommt zu den Prozessen und vor allem beteiligt Euch an den Protesten gegen die nächsten Naziaufmärsche in München, Dortmund, Dresden und überall!