Pia (23) ist ver.di-Mitglied und macht im Rahmen ihres Studiums ein Praktikum am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH).
„Probleme wie personelle Unterbesetzung und Unterfinanzierung sind an nahezu allen Kliniken in Deutschland bekannt. Am UKSH leisten die Beschäftigten zusätzlich seit vielen Jahren Widerstand gegen die drohende Privatisierung. Zuletzt konnte das nur durch massiven Gehaltsverzicht und einen Sanierungstarifvertrag erkauft werden. Nach Jahren des Gehaltsverzichts wurde es den Beschäftigten jetzt aber zu bunt, durch Streiks erkämpften sie einen Haustarifvertrag, der sich am Tarifvertrag des Öffentlichen Diensts Bund/Kommunen (TVÖD) orientierte und erstmals das gleiche Lohnniveau hatte wie die umliegenden Krankenhäuser. Die Ausdehnung des Tarifvertrags auf die Tochtergesellschaften, wie z.B. auch die UKSH-Akademie, bei der über 600 Azubis der Krankenpflege beschäftigt sind, scheiterte jedoch am Widerstand der Klinikleitung.
In der aktuellen Tarifauseinandersetzung stellten die KollegInnen die Forderung auf, vollumfänglich die zuletzt abgeschlossenen Tarife im TVÖD für das UKSH zu übernehmen. Das hätte ein Gehaltsplus von etwa 3% in 2014 und eine weitere Steigerung um ca. 1,5% in 2015 bedeutet. Die Stimmung war kämpferisch und nach mehreren ergebnislosen Verhandlungsrunden, die von Warnstreiks begleitet wurden, kam es zur Urabstimmung, bei der knapp 98% der ver.di-Mitglieder für einen unbefristeten Streik stimmten. Der UKSH-Vorstand und auch die Landesregierung (SPD, Grüne, Südschleswigscher Wählerverband) beharrten weiter auf ihrer Forderung, den Tarifvertrag der Länder (TVL) anzuwenden – allerdings nur für das Klinikum und nicht für die ausgegliederten Tochtergesellschaften. Dies lehnte ver.di ab, da der TVL in der Gehaltsentwicklung unterhalb des TVÖD liegt und man diesmal nicht bereit war, erneut eine Sanierung auf dem Rücken der Beschäftigten zuzulassen. Wenn schon der schlechtere TVL – dann muss er auch für alle Tochtergesellschaften gelten – so die Forderung der streikwilligen Belegschaft.
Doch in den drohenden Streik griff dann die Landesregierung ein: der Aufsichtsrat beschloss in einer Sondersitzung die Gründung eines Arbeitgeberverbandes, in den das UKSH dann eingetreten ist und in die Tarifgemeinschaft der Länder aufgenommen wurde. Plötzlich galt für das UKSH wieder der TVL und Friedenspflicht! Dieser Eingriff der Landesregierung in die Tarifautonomie ist einmalig und an Dreistigkeit kaum zu übertreffen. Die KollegInnen sind verständlicherweise stocksauer, weil nun nicht gestreikt werden kann. Derzeit wird der Fall von ver.di geprüft. Denn sollte es keinen Überleitungstarif in den TVL geben, stehen wichtige Errungenschaften des Haustarifvertrages zur Disposition.
Vorerst jedoch geht die Klinikleitung weiter auf Eskalationskurs. Auszubildende leiden besonders unter dem chronischen Personalmangel und bekommen 300€ weniger als ihre KollegInnen im Städtischen Krankenhaus, da die neugegründete Tochtergesellschaft nicht durch einen Tarifvertrag geregelt wird. Jetzt kommt der nächste Hammer: Die Klinikleitung hat nun per Urteil des Arbeitsgerichtes die JAV-Wahlen beenden lassen. Die Interessensvertretung soll in eine Schülervertretung ohne Rechte umgewandelt werden.“