Aufklärung unerwünscht

veröffentlicht am: 1 Nov, 2014

Inlandsgeheimdienste sind ganz offensichtlich bemüht, die Aufklärung des NSU-Terrors zu verhindern und eigene Verstrickungen zu verschleiern

Bereits zum dritten Mal jähren sich in diesem November die ersten Enthüllungen über das mörderische Treiben des neofaschistischen Terrornetzwerks, welches sich selber den Namen „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) gab.

Zur Erinnerung: Am 4. November 2011 wurden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt tot in einem Wohnmobil in Eisenach gefunden. Über 13 Jahre hinweg sollen die beiden Neonazis gemeinsam mit ihrer Mittäterin Beate Zschäpe verschiedene Morde, Banküberfälle und Anschläge begangen haben. Von 2000 bis 2006 sollen die Terroristen neun Migranten gezielt erschossen haben. Auch der Fall der am 25. April 2007 in Heilbronn ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter soll auf das Konto des NSU-Netzwerks gehen.

Mehr Verstrickung
Bis heute sind jedoch kaum Details zu den Morden und auch den Banküberfällen, die dem neofaschistischen Terrornetzwerk zugeschrieben werden, bekannt, geschweige denn
sind die Tathergänge aufgearbeitet worden. Vielmehr gelangen in regelmäßigen Abständen stets neuerliche Enthüllungen über Verstrickungen der Inlandsgeheimdienste, die fälschlicherweise ausgerechnet den Namen „Verfassungsschutz“ tragen, an die Öffentlichkeit. Die verschiedenen parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, die infolge der NSU-Enthüllungen etwa im Bundestag oder den Landtagen von Sachsen und Thüringen eingesetzt wurden, waren offensichtlich nicht geeignet, die Mordserie auch nur annähernd aufzuklären. Zwar erwähnten die Mitglieder des Thüringer Untersuchungsausschusses in ihrem im Sommer diesen Jahres veröffentlichten Abschlussbericht erstmals die Möglichkeit „gezielter Sabotage“ bei der Fahndung nach den drei mutmaßlichen NSU-Haupttätern. Jedoch nicht mehr. Bei den Befragungen des Untersuchungsausschusses litten erstaunlich viele der vorgeladenen Zeugen aus den „Sicherheitsbehörden“ an Amnesie und wollten sich an kaum einen der Vorgänge und Zusammenhänge erinnern, zu denen sie befragt wurden.

Nach wie vor ungewiss ist auch eine etwaige Zusammenarbeit Beate Zschäpes mit den Inlandsgeheimdiensten. Dabei hatte selbst Zschäpes Anwalt, Wolfgang Heer, bereits in einem im Dezember 2011 bei „Spiegel Online“ veröffentlichten Interview auf die Frage, ob das rechte Trio jemals für den Verfassungsschutz gearbeitet habe, geantwortet, dass er, „was Frau Zschäpe betrifft“, die Frage „nicht beantworten“ werde. Die „Leipziger Volkszeitung“ hatte hingegen schon am 29. November 2011 unter Berufung auf Hinweise aus dem Thüringer Landeskriminalamt berichtet, dass Zschäpe im Dienst des Thüringer Verfassungsschutzes gestanden haben solle.

Wenig Aufklärung
Das Versprechen, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Angehörigen der Ermordeten beim Staatsakt für die Opfer des NSU-Terrors im Februar 2012 gab, nämlich „alles“ tun zu wollen, „um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen“, woran „alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern“ arbeiten würden, ist mittlerweile nicht nur zur absoluten Farce verkommen, sondern stellt eine weitere Verhöhnung der Angehörigen der NSU-Opfer dar.

Ähnlich verhält es sich mit dem Prozess gegen Beate Zschäpe, der bereits im April 2013 vor dem Oberlandesgericht in München begann. Dort wurden gravierende Fragestellungen bisher kontinuierlich ausgeblendet. So wird mittlerweile kaum mehr diskutiert, ob es sich bei den NSU-Terroristen tatsächlich nur um ein in Deutschland aktives Trio handelte, oder ob der NSU nicht vielmehr Teil eines internationalen rechten Terrornetzwerkes war, welches im Windschatten des 2000 zumindest offiziell in der Bundesrepublik verbotenen Nazinetzwerkes „Blood & Honour“ (B&H) und seines bewaffneten Arms „Combat 18“ aktiv war.

Viele Fragen
Der Katalog an offenen Fragestellungen müsste nahezu täglich erweitert werden. So ist weder die Verstrickung des bis zu seiner Suspendierung hauptamtlich für den hessischen „Verfassungsschutz“ arbeitenden Andreas Temme aufgearbeitet, der den Spitznamen „Kleiner Adolf“ trug und am 6. April 2006 bei dem Mord an Halit Yozgat in einem Kasseler Internetcafé zugegen war. Das bemerkenswerte Faktum, dass mit der damaligen vorläufigen Festnahme Temmes auch die rassistische Mordserie – die Erschießung der deutschen Polizistin Michèle Kiesewetter 2007 fiel aus dem Rahmen – endete, wurde ebenfalls bisher nicht entsprechend gewürdigt. Ähnlich verhält es sich mit den höchst dubiosen Todesumständen von Mundlos und Böhnhardt, die sich angeblich selbst getötet haben sollen.

Falsche Antwort
Als Konsequenz aus den Verstrickungen der Geheimdienste in den braunen Terror wurden diesen sogar noch mehr Kompetenzen gewährt. Ein wenig Respekt muss man den staatlichen Überwachungs- und Bespitzelungsorganen dabei jedoch sicherlich zollen. Es ist ihnen durchaus gelungen, ihre eigene Verantwortung und vor allem ihre finanzielle Alimentierung der braunen Banden zu verschleiern, Beweisstücke dafür früh genug zu vernichten und sich selbst als vermeintliche „Opfer“ von Kritikern zu inszenieren.

Wer der in diesem Land aktiven militanten Naziszene hingegen tatsächlich einen schmerzhaften Schlag versetzen will, müsste als erstes die insgesamt 16 Landesämter und das Bundesamt für „Verfassungsschutz“ zerschlagen, welches neben dem Militärischen Abschirmdienst und dem auch im Inland aktiven Bundesnachrichtendienst in den NSU-Skandal verstrickt ist. Nicht anders kann die Konsequenz aus den bisherigen Erkenntnissen lauten.

Markus Bernhardt

* Markus Bernhardt ist freier Journalist und arbeitet maßgeblich für die Tageszeitung „junge Welt“ und die Wochenzeitung „Unsere Zeit“(UZ). 2012 veröffentlichte er im Kölner PapyRossa Verlag das Buch „Das braune Netz:Naziterror – Hintergründe,
Verharmloser und Förderer“

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