Arbeitszeitverkürzung? Geht doch!

veröffentlicht am: 11 Jan, 2017

Im Dezember 2016 wurde zwischen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Deutschen Bahn nach zähen und ermüdenden Verhandlungen ein Tarifvertrag ausgehandelt, der bis Ende 2018 gültig ist. Gleichzeitig mit dem Tarifabschluss wurde der Nachwuchskräfte TV, der gültig für Auszubildende, Chance Plus und Dual Studierende ist, abgeschlossen.

Insgesamt sprangen von den von der EVG geforderten 7% Entgeltvolumen 5,1% heraus. Neben dem festen Anteil zur Lohnerhöhung um 2,5% (ab 01.04.2017) besteht ab dem 01.01.2018 ein Wahlmodell für die Belegschaft. Man hat die Wahl zwischen sechs Tagen mehr Urlaub, einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde oder einer Lohnerhöhung um 2,6%. Alleine das Säbelrasseln der EVG, die seit Jahren keinen wirklichen Arbeitskampf mehr führte und organisierte, führte zur Durchsetzung der Forderung nach Arbeitszeitverkürzung. Mit der Ansage, sich auf Streiks vorzubereiten und dass man dieses Mal nicht zurück schrecken würde, Mittel des Arbeitskampfs zu verwenden, jagte man der Deutschen Bahn Angst ein. Rechnete diese doch mit einem handzahmen Verhandlungspartner, der auch um die so schwierige wirtschaftliche Lage der Deutschen Bahn besorgt ist. Arbeitszeitverkürzung ist möglich trotz dem ganzen Jammern der Kapitalisten! Wenn man auf einen Arbeitskampf hingearbeitet und zumindest den angekündigten und vorbereiteten Warnstreik durchgeführt hätte, wäre deutlich mehr zu holen gewesen! Die Arbeitszeitverkürzung hätte man mit sofortiger Wirkung fordern können und nicht erst ab 2018. Bei den nächsten Tarifverhandlungen könnte man deutlich weiter gehen und die 35 Stundenwoche erkämpfen!

Die Versuche der Deutschen Bahn, die Belegschaft in wirtschaftlich stabile und schwache Tochtergesellschaften zu teilen und für die einen schlechtere Bedingungen auszuhandeln, verlief ins Leere! Die Basis in der Gewerkschaft signalisierte, dass sie einen erneuten Kuhandel nicht akzeptieren werde. Das Wahlmodell, die zu lange Laufzeit und die Lohnerhöhung gelten für jeden in der Belegschaft.

Für Nachwuchskräfte existiert ein eigener Tarifvertrag, der bereits zum 01.04.2015 gekündigt wurde und für den bis zum Abschluss dieser Tarifrunde keine Einigung erzielt wurde. Das Wahlmodell gilt für diese nicht, lediglich die Entgelterhöhung. Der geforderte Mietkostenzuschuss, der eine Kernforderung der EVG Jugend war, wurde mit vielen Einschränkungen vereinbart. Die Beteiligung der Deutschen Bahn an den horrenden Mietpreisen ist ein Witz. Nicht nur, dass der Auszubildende bzw. Duale Student vom Ausbildungsgehalt an Kaltmiete ein Eigenanteil von 15% zahlen muss, die Deutsche Bahn übernimmt nur den 50% Anteil der darüber hinausgeht an der Kaltmiete bis zu 350€. Wohnraum wird für Auszubildende und Studierende nicht erschwinglicher! Alleine die Bedingung, dass erst eine tägliche Pendelzeit von 150 Minuten einen Anspruch auf den Zuschuss ermöglicht, ist abenteuerlich!

Da helfen auch keine Beteuerungen, dass man damit den Einstieg in das brisante Thema geschafft hätte!

Diese Tarifverhandlungen haben gezeigt, dass mit der Mobilisierung und der Einbindung der KollegInnen und der Bereitschaft zum Streiken, die zumindest im Ansatz vorhanden war, einiges möglich gewesen wäre, wenn man den Verhandlungstisch verlassen hätte und zum Mittel des Arbeitskampfes gegriffen hätte. Der letzte Schritt zum Arbeitskampf ist leider ausgeblieben und hätte noch mehr ermöglicht.

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