Artikel 13 – Nicht für uns!

veröffentlicht am: 30 März, 2019

Die anstehende Reform des Urheberrechts sieht vor, Plattformbetreiber in die Pflicht zu nehmen, dass Urheberrechtsverletzungen durch User-basierte Datenuploads von vornherein verhindert werden. Kurz um: Inhalte wie Youtube-Videos oder Instagram-Beiträge werden beim Upload gescannt und ggf. gesperrt. Dieses Vorsortieren ist höchst undemokratisch. Bei der schieren Menge an Daten würde auf Algorithmen zurückgegriffen werden, die weder Satire noch unkommerzielle Arbeiten erkennen können. Nur größere Medien, Verlage und Plattformen können durch aufwändige Systeme gewährleisten, dass ihre Inhalte nicht durchs Raster fallen.
Viele Promis befürworten die anstehende Reform. Warum?
Neben dem genannten Artikel 13 zu Upload-Filter sieht die Reform auch eine Festigung des sog.
„Leistungsschutzrechts“ vor. In Deutschland höchst umstritten, geht es hier um den „Schutz“ Redaktioneller Arbeit vor Verarbeitung dritter. Das RSS-Protokoll sowie gängige Newsfeeds etwa und ggf. das bloße Teilen solcher Inhalten wäre damit auf Eis gelegt.

Und on top dazu: Artikel 12 des Entwurfs sieht eine Gewinn-Beteiligung an den Einnahmen von Autoren vor. Sie sollen ein Stück vom Kuchen abbekommen. Damit führt die Reform ganz und gar nicht zur Stärkung der Rechte von AutorInnen, KünstlerInnen und UrheberInnen, sondern stärkt lediglich die Befugnisse der großen Verlage, Medienhäuser und ohnehin bereits prominenten Persönlichkeiten, die sich entsprechenden Rechtsbeistand leisten können oder aufgrund ihrer Popularität gegenüber Labels und Verlagen in guter Verhandlungsposition sind.

In einer Zeit, in der fast alle großen Tageszeitungen ausschließlich von 3 Verlagen herausgegeben werden, soll nun auch das Netz größtmöglichst monopolisiert werden.

Leider müssen im Kapitalismus Künstlerinnen und Künstler ihre Werke verkaufen um über die Runden zu kommen, Kunst wird also zur Ware, die geschützt werden muss. Alleine der Rechtsbeistand, anfallende Gebühren und Lizenzkosten machen genau dies für die Meisten Kunstschaffenden auf formaler Ebene unmöglich. Wir sagen: künstlerische Arbeit sollte grundsätzlich entlohnt werden, wie das beispielsweise in der DDR war
Dann bräuchte es keine undemokratischen Upload-Filter, Urheber-Konstrukte oder die GEMA. Kulturgüter wären öffentlich zugänglich und man könnte das Internet weiterhin für Wissenstransfer und Unterhaltungszwecke nutzen!

 

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