Als die NATO am 24.03.1999 ihren Angriffskrieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien startete, stellte dies ein relatives Novum dar: Zum ersten Mal seit Gründung der Bundeswehr nahm Selbige, unter Zustimmung der selbsternannten „Friedenspartei“, dem B90/Die Grünen, vollständig an einem Krieg teil. Der „Kosovokrieg“ folgte den Verhandlungen um den „Vertrag von Rambouillet“, der von der NATO entscheidend entworfen wurde und in dem von der Bundesrepublik Jugoslawien gefordert wurde, der NATO in Jugoslawien absolut freie Hand zu lassen, bspw. indem der NATO vollständige Immunität und die Nutzung des Gebietes für Militärübungen und Operationen gewährt werden sollte. In Verbindung mit einem extrem kurzen Ultimatum zur Annahme dieses erpresserischen Vertrages und der fehlenden Möglichkeit, Änderungen zu beantragen, ist es wohl kaum eine Überraschung, dass die BR Jugoslawien selbigen nicht annahm. Ohne UN-Mandat, ohne Provokation seitens Jugoslawiens, startete die NATO daraufhin die Bombardierung . Rund 3500 Menschen wurden umgebracht, 10.000 verletzt, Zigtausende mussten fliehen.
Bomben für die Menschenrechte
Und warum? Die Begründung der NATO-Staaten war sehr einfach: Es sei ein humanitärer Einsatz gewesen, zur Sicherung der Menschenrechte und zur Wahrung internationalen Rechts, da die BR Jugoslawien ja einen Friedensvertrag abgelehnt habe. Offensichtlich ist es dafür auch in Ordnung, gegen internationales Recht zu verstoßen, bzw. mit den Worten des „Sozial“-„Demokraten“ und damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder: Wir führen keinen Krieg, aber wir sind aufgerufen, eine friedliche Lösung im Kosovo auch mit militärischen Mitteln durchzusetzen!“ Das klingt nicht nur widersprüchlich, das ist es auch.
In den Schulbüchern liest man höchstens, die „humanitäre Intervention“ sei „völkerrechtlich kontrovers diskutiert“ worden. Hier wird ein Pluralismus von Auslegungen des Völkerrechts suggeriert, obwohl selbiges ganz klar ist: Gibt es keine Zustimmung vom Sicherheitsrat oder keine Einladung des betreffenden Landes, sind Kriegseinsätze gemäß der UN völkerrechtswidrig.
Die Nato darf das
Beides war nicht gegeben, von daher stellt sich die Frage, was da nun kontrovers zu diskutieren wäre. Was in den Schulbüchern dabei rumkommt: Völkerrechtswidrige Angriffskriege sind OK., solange sie von der NATO oder ihren Freunden begangen werden. Selbst die rund 80 Kosovo-Albaner, die beim ersten Bombenangriff der NATO ermordet wurden, kamen höchstens als „Kollateralschaden“ in die Randnotizen der Nachrichten und verschwanden sehr schnell wieder. Nachdem der Einsatz am 10. Juni 1999 offiziell beendet wurde, lag die Region in Schutt und Asche, die Infrastruktur war zerschlagen und flott zerrte man Jeden, der Rang und Name hatte, vor den 1993 gegründeten „Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien“. Aber natürlich kein NATO-Personal, denn das hat ja „Humanität“ und „Frieden“ gebracht, auch wenn es dabei Kriegsverbrechen und Völkerrechtsbruch begangen hat.
Max, Solingen
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