Alle Macht den Sowjets! (POSITION #05/19)

veröffentlicht am: 17 Nov, 2019

Zur Geschichte und Bedeutung von Rätedemokratie 

Zum ersten Mal in der Geschichte gelang den russischen Arbeitern und Bauern im Oktober 1917 eine sozialistische Revolution. Die Revolutionäre zerschlugen das bürgerliche Parlament und bildeten Räte, die „Sowjets“. Die Losung „Alle Macht den Sowjets“ stand für die Forderung, den Kapitalisten die Macht zu entreißen und den Staat der Arbeiter und Bauern zu errichten. Der Aufbau eines Rätesystems ist für viele deshalb fast gleichbedeutend mit dem revolutionären Bruch selbst – doch stimmt das eigentlich? 

 

Die endlich entdeckte politische Form 

Neu war die Idee schon 1917 nicht: In der Pariser Kommune bildeten die BürgerInnen 1871 Räte, um Entscheidungen gemeinsam zu treffen. VertreterInnen mussten Rechenschaft ablegen und waren jederzeit abwählbar. Marx feierte diese „Regierung der Arbeiterklasse, das Resultat des Kampfs der hervorbringenden gegen die aneignende Klasse, die endlich entdeckte politische Form, unter der die ökonomische Befreiung der Arbeit sich vollziehen konnte“.  Russland hatte zum Zeitpunkt der Oktoberrevolution bereits zwei bürgerliche Revolutionen durchlaufen, 1905 und im Februar 1917. Bereits 1905 hatten sich Sowjets gebildet, sie waren also aus der Arbeiterbewegung selbst entstanden. An diese Tradition knüpften Lenin und die russischen KommunistInnen an, als sie im April „Alle Macht den Räten“ forderten. Die Situation änderte sich jedoch rasch: Die Revolutionäre konnten nicht die Mehrheiten in den Sowjets für sich gewinnen, diese paktierten stattdessen mit der Provisorischen Regierung auf der Seite der Kapitalisten. In dieser Phase im Sommer 1917 verabschiedeten sich die KommunistInnen deshalb kurzzeitig von der Orientierung auf die Sowjets, um sie erst wieder vor der Oktoberrevolution aufzugreifen. Die russischen Revolutionäre orientierten also nicht durchgängig auf die Ergreifung der Macht mittels der Sowjets. Das machten sie von den Kräfteverhältnissen zum jeweiligen Zeitpunkt und dem Rückhalt in der Bevölkerung abhängig. 

Dementsprechend scharf reagierte Lenin später auf Kräfte, die diese Faktoren ignorierten. Er polemisierte 1920 gegen die Teile der deutschen KommunistInnen, die forderten, die Gewerkschaften zu verlassen, nicht länger in den Parlamenten zu arbeiten und stattdessen ein Rätesystem aufzubauen. Auch wenn der Parlamentarismus historisch erledigt sei, sei er es längst nicht politisch, solange ihn große Teile der – nicht revolutionären – deutschen Arbeiterschaft anerkennen würden. Sich davon abzuwenden, hieße das Verhältnis der legalen und illegalen Formen des Kampfs falsch zu bestimmen.  

 

Mitbestimmung im Sozialismus 

Nicht nur in der Revolution, sondern auch danach stellt sich die Frage nach dem konkreten politischen System. Die Antwort hängt ab vom Stand der sozialistischen Entwicklung und den Besonderheiten des jeweiligen Landes. Während nach der Oktoberrevolution Vermögende nicht über die Vertreter in den Sowjets abstimmen durften, um eine Rückkehr zum kapitalistischen System zu verhindern, führte die Sowjetunion 1936 das allgemeine Wahlrecht ein. Das politische System in der DDR unterschied sich von dem der Sowjetunion, offen sichtbar etwa am Mehrparteiensystem. 

Gleichzeitig beschränkt sich die demokratische Mitbestimmung im Sozialismus nicht auf die Räte, sondern die ArbeiterInnen entscheiden beispielsweise auch in den Betrieben mit – ein demokratisches Recht, das DDR-BürgerInnen bis heute positiv hervorheben. Massenorganisationen haben umfassende Mitbestimmungsmöglichkeiten, etwa Gewerkschaften oder Frauenverbände. In Kuba schlagen sie die Hälfte der KandidatInnen für Provinzparlamente und Nationalversammlung vor. 

 

Eine Frage der Macht 

Bereits in der Pariser Kommune hatte sich gezeigt, dass nicht die Form bestimmt, wer die Macht innehat: Gegenüber denen, die Parallelen zwischen dem dortigen Rätesystem und mittelalterlichen Kommunalverfassungen zogen, benannte Marx den entscheidenden Unterschied: „Die Kommune sollte (…) als Hebel dienen, um die ökonomischen Grundlagen umzustürzen, auf denen der Bestand der Klassen und damit der Klassenherrschaft ruht.“ Sonst sei sie nur eine „Unmöglichkeit und eine Täuschung. Die politische Herrschaft des Produzenten kann nicht bestehn neben der Verewigung seiner gesellschaftlichen Knechtschaft.“  

In Debatten über das Rätesystem heben sowohl KritikerInnen als auch BefürworterInnen hervor, dass man sich mit diesem von der Gewaltenteilung in gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt verabschiedete – dabei wird diese im Politikunterricht oft zum Kern der Demokratie verklärt. Entwickelt wurde sie im Feudalismus von der aufstrebenden Kapitalistenklasse im Kampf um die Macht. Im Kapitalismus ermöglicht sie, die verschiedenen Interessen der herrschenden Klasse zu vermitteln und so das gemeinsame Interesse an der Systemerhaltung zu erfüllen. Letztlich ist Gewaltenteilung auch in diesem System nicht verwirklicht, wenn man sich anschaut, dass Parlamente oder Regierungen häufig RichterInnen ernennen. Und mit den ArbeiterInnen wird die Macht ohnehin nicht freiwillig geteilt. Insofern taugt die bürgerliche „Gewaltenteilung“ nicht für den Sozialismus. Doch verankerte die Sowjetunion 1936 die Unabhängigkeit der Richter in ihrer Verfassung. Wie staatliche Gewalt unter den Bedingungen der politischen und ökonomischen Macht der Arbeiterklasse getrennt und damit kontrolliert wird, muss sich beim Auswerten bisheriger Erfahrungen und künftig in der Analyse der konkreten politisch-kulturellen Bedingungen des sozialistischen Aufbaus zeigen. 

Im Kapitalismus führen weder Volksabstimmungen noch Räte dazu, dass die Macht bei der Arbeiterklasse statt bei der Bourgeoisie liegt. In der Schweiz, dem angeblichen Paradebeispiel für direkte Demokratie, existieren bis heute die Lands- und Bezirksgemeinden, Versammlungen im Freien, bei denen die örtlichen Bewohner gemeinsam entscheiden. Dass diese im Spätmittelalter entstandene Einrichtung oder die Schweizer Volksabstimmungen dazu beitragen, den Kapitalismus zu überwinden, wagt kaum jemand zu behaupten. Gründe gibt es dafür viele, eine wichtige Rolle spielt, dass sowohl Medien als auch das Bildungssystem in der Hand der herrschenden Klasse liegen. Vor allem aber spiegeln sich die ökonomischen Verhältnisse in den Köpfen der Menschen wider, sodass etwa Konkurrenzdruck und Sachzwangargumente a la „Wir müssen doch jetzt kürzen“ immer wieder ziehen. Das ändert sich erst mit wachsendem Klassenbewusstsein, das letztlich in der Überzeugung vom Sturz dieses Systems münden muss. 

 

Mit der Herrschaft einer Minderheit brechen 

Sozialismus ohne Demokratie gibt es nicht und auch keine richtige Demokratie ohne Sozialismus. Denn selbst wenn wir im Kapitalismus demokratische Rechte erkämpft haben und diese verteidigen, bleibt dieses System eines, in dem eine Minderheit über die Mehrheit herrscht – die Bourgeoisie über die Arbeiterklasse. Mit einer Revolution können wir damit brechen, eine echte „Volksherrschaft“ aufbauen und damit wortwörtlich Demokratie verwirklichen. Und das müssen wir auch, wenn wir das gesellschaftliche Leben und die Produktion an den Bedürfnissen der Menschen ausrichten wollen. Die politischen Einrichtungen dieses Staats taugen dafür nicht, wir müssen sie also durch geeignete ersetzen. Welche? Vorherzusagen, was bei künftigen Revolutionen passiert, ist in vieler Hinsicht Glaskugelguckerei. Doch entscheidend ist, ob die politischen Institutionen dazu taugen, die „Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit“ zu garantieren. 

 

Lena, Berlin 

Lena (30) wohnt und studiert in Berlin. Sie kandidierte für die EU-Wahl und ist Bundesvorsitzende der SDAJ. 

 

 

 

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POSITION #5/2019
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