Täglich sind in allen Medien neue Fallzahlen vom Corona Virus zu lesen. Im Rahmen der weltweiten Pandemie ist quasi das gesamte öffentliche Leben mit einem Schlag zum erliegen gekommen. Für viele von uns sind Kurzarbeit oder HomeOffice – sofern wir unsere Jobs überhaupt behalten konnten – Teil unseres Alltags geworden. Doch für Teile der Beschäftigten geht die Arbeit ganz normal weiter, ja wird sogar noch ausgedehnt. Die am direktesten davon betroffenen Berufsgruppen sind unter Anderem die Beschäftigten in den Krankenhäusern und die Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel.
Gerade die Situation Letzterer hat sich in Zeiten des Corona-ShutDowns deutlich verschlechtert. Die Ladenöffnungszeiten wurden ausgedehnt, während gleichzeitig die Möglichkeit der Sonntagsöffnungen deutlich ausgeweitet wurde.
Und auch sonst, ist die Situation für die Kolleginnen und Kollegen nicht gerade einfach. In den Gängen der meisten Supermärkte ist es fast unmöglich die ausreichenden Sicherheitsabstände einzuhalten und obwohl es inzwischen in den meisten Supermärkten Schutzvorrichtungen gibt, die eine Tröpfcheninfektion durch Kunden an der Kasse verhindern sollen, sind Kassiererinnen und Kassierer dennoch einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt, als andere Berufsgruppen, die sich einfach ins HomeOffice zurückziehen können.
Gerade unter Berücksichtigung dieser Umstände, kann die Forderung der Arbeitgeberverbände im Einzelhandel die Löhne im Einzelhandel bis Ende 2020 nicht weiter zu erhöhen nur noch als Skandal bezeichnet werden. Denn während die Beschäftigten der Branche mit Arbeitszeitverlängerung, Arbeitsverdichtung und Gefährdung ihrer eigenen Gesundheit das öffentliche Leben – soweit es noch existiert – am Laufen halten, blocken die Arbeitgeberverbände voll und ganz ab und weigern sich den Beschäftigten, die momentan täglich beweisen wie wichitg ihre Arbeit ist, ihre wohlverdiente Gehaltserhöhung.
Wir fordern:
• Sofortige Rücknahme der Arbeitszeitverlängerung
• Ein Lohnplus für unsere Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel von mindestens 7%
• Bereitstellung aller notwendigen Mittel durch die Arbeitgeber, um den gesundheitlichen Schutz der Kolleginnen und Kollegen bestmöglich zu gewährleisten.