Abdul Hanan verlor 2009 seine beiden acht und zwölf Jahre alten Söhne durch eine Bombardierung auf Befehl der Bundeswehr. Letzte Woche entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gegen seine Klage.
Aber was genau ist passiert? Befohlen durch Oberst Klein der Bundeswehr, wurden am 04.09.2009 zwei havarierte Tanklaster bombardiert an welchem zu der Zeit etliche Menschen Benzin abzapften. Die Folge: Um die 100 Menschen (nach offiziellen Angaben 91, nach Angaben von NGOs über 140) wurden bei dem „Massaker vom Kundus“ getötet, der Großteil von ihnen ZivilistInnen. Eine Klage auf Schadensersatz ist bereits 2020 vom BVG in Karlsruhe abgelehnt worden und dieses Urteil wurde nun vom EGMR bestätigt. Dies zeigt nochmal deutlich das es für die herrschende Klasse Menschenrechtsverletzungen nur durch Russen und Chinesen und nicht etwa durch den „freien Westen“ begangen werden. Zudem wird weiterhin in das ach so sichere Herkunftsland munter abgeschoben, trotz weltweiter Pandemie sowie massiv prekärer Lage vor Ort. Über die Hälfte der Bevölkerung lebt unterhalb der Armutsgrenze, über ein Drittel ist sogar auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen zudem wurden im Jahr 2020 knapp 3.000 ZivilistInnen bei Kampfhandlungen sowie Terroranschlägen getötet.
Sofortiger Stopp aller Auslandseinsätze der Bundeswehr!