70 Jahre FDJ-Verbot – Verfassungswidriger Kampf für den Frieden

veröffentlicht am: 28 Jun, 2021

Vor 70 Jahren sprach die westdeutsche Regierung unter Kanzler Adenauer ein allgemeines Verbot über die größte antifaschistische Jugendorganisation, die „Freie Deutsche Jugend (FDJ)“, aus. Die FDJ stand gegen Faschismus und Militarismus, gegen Monopolmacht und für die sozialen Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. Der westdeutschen Bundesregierung ein gewaltiges Dorn im Auge und so hieß es in ihrem Beschluss vom 26. Juni 1951: „Die Tätigkeit der Freien Deutschen Jugend (FDJ) stellt einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes dar.“

Kampf gegen die Remilitarisierung

Der offizielle Anlass für das Verbot war eine Volksbefragung der FDJ im Jahre 1951, bei der die etwa 30.000 Mitglieder der FDJ in über 71.700 Aktionen Abstimmungen in Betrieben und Wohnvierteln organisierten und Kundgebungen und Demonstrationen durchführten. Dabei wurden über 6 Millionen Westdeutsche befragt, ob sie gegen die Remilitarisierung Deutschlands seien. Die Bejahung dieser Umfrage hätte mit 94,4% nicht klarer ausfallen können. Ein Ergebnis, dass die Bundesregierung offensichtlich nicht akzeptieren wollte, weshalb sie die Volksbefragung, bereits im April 1951 illegalisierte. Das hielt die FDJ-Mitglieder jedoch nicht ab, weiterhin verdeckt für den Frieden einzustehen, 9.000 Polizeieinsätzen, über 1.000 Strafverfahren und 7.331 Festnahmen zum Trotz. Die FDJ wurde allerdings bereits vorher von der Adenauer-Regierung drangsaliert. So wurde beispielsweise bereits 1950 das jährliche Pfingstfest torpediert, Minister sprachen sich öffentlich dafür aus, die Volksbefragung zu fälschen, Demonstrationen der FDJ wurden verboten und DemonstrantInnen teilweise über die Nacht durch eingekesselt. Das gewaltsame Vorgehen seitens des Staates fand seinen Höhepunkt im Mai 1952, als der Münchener Jungarbeiter Philipp Müller mit zwei Schüssen in den Rücken durch die Polizei ermordet wurde. Der Todesschütze wurde freigesprochen, es sei „Notwehr“ gewesen. Das Verbot der FDJ war zu diesem Zeitpunkt schon durch, zusätzlich wurden Hochverrat und Staatsgefährdung wieder als Straftatbestand ins Gesetzbuch aufgenommen. Eine ungeahnte Kriminalisierungswelle gegen die FDJ brach los: 35.189 Ermittlungsverfahren und über 400 Hauptverfahren mit Verurteilungen zu insgesamt über 1.000 Jahren Haft. Klassenjustiz vom Feinsten…

Klassenjustiz bei der Arbeit

1954 dann wurde das Verbot erneut ausgesprochen, diesmal hieß es: „Die Verfassungswidrigkeit der FDJ ergibt sich somit bereits aus deren Zielsetzung.“ Die Zielsetzung im FDJ-Aktionsprogramm von 1950 lautete nämlich: „Schaffung eines einigen deutschen Staates unter einer gesamtdeutschen demokratischen Regierung (…) Abschluss eines gerechten Friedensvertrages mit Deutschland und Abzug aller Besatzungstruppen (…) Bekämpfung jeder Kriegspropaganda, der Rassen- und Volksverhetzung. Reinigung Deutschlands von allen Kriegsinteressenten und Kriegstreibern“. Dass die westdeutsche Bundesregierung keine 10 Jahre nach dem Krieg diese Zielsetzung als verfassungswidrig abstempelte und den legitimen Kampf der FDJ illegalisierte, sagt viel über den Charakter dieses westdeutschen Staat aus, der aus der deutschen Geschichte nichts gelernt hat. Das gewaltsame Vorgehen der Klassenjustiz und das wenige Jahre später beschlossene Verbot der KPD hat diesen Charakter nur untermauert.

Der Kampf für den Frieden geht weiter

Dass der Kampf für den Frieden, für eine gerechtere Gesellschaft und gegen die Macht der Banken und Konzerne auch heute noch kriminalisiert wird, haben wir in den letzten Jahren oft genug erlebt. Doch wie auch die FDJ-Mitglieder in der Illegalität weiter für Frieden und Fortschritt kämpften, werden auch wir weiterhin unermüdlich für unsere Rechte und gegen das unterdrückende kapitalistische System kämpfen. Deshalb bleibt der mutige Kampf der FDJ für uns Vorbild und mahnende Erinnerung, dass wir in diesem System nichts geschenkt bekommen. In diesem Sinne: Freundschaft!

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