Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag der Beschwerde der DKP gegen den Entzug des Parteienstatus und damit auch ihrer Nichtzulassung zur Bundestagswahl zugestimmt. Nicht nur in Bezug auf die formalen Gründe, „Vor allem aber gestanden sie der Partei zu „ernsthaft“ Politik im Sinne der demokratischen Willensbildung zu machen“ (aktuelle UZ). Diese Entscheidung ist nicht zuletzt ein Ergebnis der nationalen wie internationalen Solidarität, welche die DKP in den letzten Wochen erfuhr.
Hervorzuheben sind zwei größere Kundgebungen mit vielen Bündnispartnern in Stuttgart und Bremen, aber auch die vielen Infostände und Fotoaktionen, die zur Solidarität auf die Beine gestellt wurden. Viele internationale Schwesterparteien und Organisationen haben nicht nur, Worte sondern auch Taten der Solidarität sprechen lassen. Wir bedanken uns bei allen Menschen und Organisationen, die sich solidarisch mit der DKP gezeigt haben und unseren Kampf gegen den Angriff durch ein „kaltes Verbot“ unterstützt haben.
Wir dürfen allerdings keine Illusionen haben, dass diese Entscheidung ein Zeichen des Bundesverfassungsgerichts gegen Demokratieabbau sei. Dieser Staat baut weiter Demokratie ab, wie zum Beispiel mit neuen Polizeiaufgaben-, Verfassungsschutz- und Versammlungsgesetzen, um der wachsenden Unzufriedenheit und damit dem wachsenden Protestpotenzial bei Bedarf etwas entgegensetzen zu können. Dieser Angriff reiht sich ein in viele vorherige Versuche, demokratische Organisationen ausbluten zu lassen. Die Versuche der VVN-BdA und attac die Gemeinnützigkeit zu entziehen, sowie die Kriminalisierung der Zeitung „junge Welt“, sind nur die letzten Beispiele. Der Kampf dagegen und für bessere Lebens-, Arbeits- und Lernbedingungen muss weitergehen und wir können hier nur erfolgreich sein, wenn wir gemeinsam und solidarisch gegen die Angriffe stehen. Dass die DKP den Parteienstatus behält, ist für diesen Kampf bedeutsam.