Die gängige Legende besagt, die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) sei als friedensstiftende Maßnahme erdacht worden. Sie sei als völkerverbindende Konsequenz aus der Katastrophe des zweier Weltkriege anzusehen.
Historische Realität
Bestrebungen zur Etablierung einer Europäischen Wirtschaftsunion existierten bereits in der Zeit des ersten Weltkrieges. In den Kriegsziel-Richtlinien Reichskanzler Bethmann Hollwegs vom 9.9.1914 heißt es:
„Es ist zu erreichen die Gründung eines mitteleuropäischen Wirtschaftsverbandes durch gemeinsame Zollabmachungen, unter Einschluss von Frankreich, Belgien, Holland, Dänemark, Österreich-Ungarn und eventl. Italien, Schweden und Norwegen. Dieser Verband, wohl ohne gemeinsame konstitutionelle Spitze, unter äußerlicher Gleichberechtigung seiner Mitglieder, aber tatsächlich unter deutscher Führung, muß die wirtschaftliche Vorherrschaft Deutschlands über Mitteleuropa stabilisieren.“
Der deutsche Faschismus verfolgte ähnliche Ziele. So steht in einer Ausarbeitung der deutschen Reichsbank vom 20.6.1940 zu lesen:
„Bei der inneren Organisation des deutschen Währungsblockes wird es darauf ankommen, das Vertrauen in die deutsche Führung zu festigen und nicht gleich zu Anfang durch übertriebenen Zwang eine Verbitterung aufkommen zu lassen. Die Entwicklung wird ohnehin notwendig zu einem immer engeren Zusammenschluss führen. Wesentlich ist, dass zwischen der Reichsmark, die als Basiswährung innerhalb des Währungsblockes eine beherrschende Stellung einnimmt, und den angeschlossenen Währungen feste und nach Möglichkeit glatte Umrechnungskurse vereinbart werden (…) Das Ziel des deutschen Währungsblockes ist eine europäische Währungs- und Zollunion.“
Historische Kontinuität
Die Mittel deutschen Hegemonialstrebens sind nach 1945 andere geworden, in der Sache gibt es Kontinuitäten. Die heutige EWWU wirkt im Sinne einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Vorherrschaft Deutschlands in Europa. Die deutschen Exportüberschüsse resultieren zu einem erheblichen Teil aus der Tatsache, dass andere europäische Staaten die Möglichkeit verloren haben, ihre Ökonomien mittels zoll- und währungspolitischer Maßnahmen vor der Übermacht der deutschen Wirtschaft zu schützen. Das strukturell bedingte Leistungsbilanzdefizit dieser Ländern führt zu ständig wachsender Auslandsverschuldung. Im Zuge der sogenannten „europäischen Solidaritätsaktionen“ für überschuldete Euro-Länder – im Kern handelt es sich um Solidaritätsaktionen für Banken, die die entsprechenden Schuldtitel halten – vollzieht sich ein weiterer Verlust nationaler Souveränitätsrechte: Die politischen Eliten der „Geberländer“, zuvorderst Deutschland und Frankreich, diktieren den Regierungen der Schuldnerländer die Grundlinien ihrer zukünftigen Fiskal-, Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die demokratischen und sozialen Rechte der Bevölkerungen dieser Länder sind damit de facto außer Kraft gesetzt.