Werkverträge – die neue Leiharbeit

veröffentlicht am: 28 Apr, 2012

Der Protest bei Salzgitter Flachstahl war erfolgreich (Foto: IG Metall, CC BY-NC-SA 2.0)

Kaum werden für die Leiharbeit auch nur die kleinsten Verbesserungen erkämpft, suchen die Konzerne neue Wege, alle Regelungen zu umgehen. Heute im Angebot: Werkverträge

Leiharbeit als Spaltpilz

Leiharbeit ist schon fast zur Normalität geworden: Schätzungen zufolge wird dieses Jahr offiziell die historische Marke von einer Million LeiharbeiterInnen überschritten. Für die Betroffenen – besonders häufig Jugendliche – bedeutet das: durchschnittlich 50% weniger Lohn, Unsicherheit, und meist miserable Arbeitsbedingungen. Das setzt aber nicht nur die LeiharbeiterInnen, sondern die gesamte Belegschaft unter Druck: LeiharbeiterInnen wirken quasi als LohndrückerInnen und den Stammbeschäftigten wird ständig vor Augen geführt, wie ersetzbar sie sind. Das schwächt natürlich die Kampfkraft der Belegschaft und auch der gesamten Arbeiterklasse.

Seit einigen Jahren wird Leiharbeit zusätzlich ganz bewusst strategisch genutzt, um in kürzester Zeit Personalkosten abbauen zu können – als Vorbereitung auf die nächsten Krisen.

Werkverträge auf dem Vormarsch

Für die Leiharbeit wurden nach und nach einige Regelungen durchgesetzt: Seit 2011 gibt es einen (mini) Mindestlohn, zum Teil wird LeiharbeiterInnen gleicher Lohn gezahlt und es gibt Betriebsräte, die Leiharbeit in ihrem Betrieb beschränken.

Allein diese kleinen Verbesserungen – die mühsam und schrittweise erkämpft wurden – bewirken, dass sich die Konzerne neue Mittel suchen, die aufkommenden Regeln zu umgehen: Werkverträge.
Bereits in über 70 Prozent der Metall- und Elektrobetriebe werden systematisch Werkverträge genutzt: Es werden ganze Bereiche ausgelagert, deren Leistungen anschließend über Werkverträge wieder eingekauft werden. Die Konzerne können so erneut Tarifverträge unterlaufen, Lohnkosten sparen, den Kündigungsschutz aushebeln und Mitbestimmung umgehen.

Werkverträge sind für die Konzerne die neue Leiharbeit – ohne „lästige“ Regelungen.

Betrieblicher Widerstand

Genau wie Leiharbeit spalten Werkverträge die Belegschaften und schwächen die Arbeiterklasse. Und genau wie Leiharbeit gehören sie eigentlich verboten – LeiharbeiterInnen und Werkvertragsbeschäftigte müssen in normale, unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen werden!

Beim Widerstand gegen Werkverträge sind vor allem erst mal betriebliche Lösungen gefragt, da gesetzliche Regelungen noch in weiter Ferne liegen. In einigen Stahlbetrieben zeigen sich auch erste Erfolge des gemeinsamen betrieblichen Kampfes: bei ThyssenKrupp in Duisburg, bei Arcelor-Mittal und Salzgitter Flachstahl konnten mit Hilfe von IG Metall und Betriebsräten Fortschritte in der Tarifbindung erreicht werden.
Also: nur gemeinsam sind wir stark – kämpfen wir gegen Leiharbeit und Werkverträge!

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