Weder flächendeckend noch ausreichend – Zum Beschlossenen Mindestlohn der Bundesregierung

veröffentlicht am: 8 Jul, 2014

Am Donnerstag hat der Bundestag die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland beschlossen. Eben dieser war DAS Wahlthema der SPD und seine Einführung für sie von größter Wichtigkeit. Zu stark und deutlich war der gesellschaftliche Wille, einen Mindestlohn gesetzlich zu verankern. Da sich viele SPD-WählerInnen allein durch das Bündnis mit der Union verraten gefühlt haben, mussten medienwirksam nun ein paar Brotkrumen für die Bedürftigen vom Tisch fallen um die Meute zu besänftigen.

Versprochen hatte Arbeitsministerin Andrea Nahles einen flächendeckenden Mindestlohn, der für alle zum Leben reicht. Beide Ziele wurden mit dem beschlossenen Mindestlohn grandios verfehlt!

Der Beschluss ist gespickt von Ausnahmen: PraktikantInnen, Minijobber und Jugendliche unter 18 sind beispielsweise von diesem Mindestlohn ausgeschlossen. Also genau die gesellschaftlichen Gruppen die von Ausbeutung durch schlechte Löhne mit am meisten betroffen sind. Angeblich sollen unter 18-Jährige durch den Ausschluss dazu bewegt werden, eher eine Ausbildung zu beginnen als zu jobben. Was Frau Nahles dabei anscheinend vergessen hat: Auch die Ausbildungsvergütung reicht in den meisten Fällen nicht für ein selbstbestimmtes Leben. Darum forden wir als SDAJ für Auszubildende eine Mindestvergütung von 1200 Euro netto. Ein Mindestlohn mit Ausnahmen rüttelt also nicht im geringsten an den prekären Bedingungen unter denen Jugendliche und insbesondere junge Frauen in Praktika, Minijobs und Ausbildung arbeiten und leben müssen.

Ein weiteres Problem ist die Höhe. 8,50€ sollen angeblich für ein „gutes Leben“ reichen. Wie wenig das möglich ist, rechnete bereits letztes Jahr die Initiative für einen Mindestlohn von 10 Euro brutto, lohnsteuerfrei:

„Mit 8,50 Euro hätte Moritz Müller bei einer 38,5 Stundenwoche einen Lohn von 1.420 Euro brutto oder 1.040 Euro netto. Damit kann er erfolgreich Hartz IV beantragen. Sein Regelsatz beträgt nämlich 382 Euro und die durchschnittliche Warmmiete 381 Euro, zusammen also 763 Euro. Aufgrund des Freibetrags für Erwerbstätigkeit in Höhe von 300 Euro werden statt 1.040 Euro nur 740 Euro seines Nettolohns als Einkommen angerechnet. Er hat also bei 381 Euro Warmmiete Anspruch auf 23 Euro staatliche Unterstützung.“

Obwohl es seit Beschluss des Koalitionsvertrages immer wieder Proteste gegen einen solchen Mindestlohn mit Ausnahmen gab und mehrere Veröffentlichungen aufzeigten, wie wenig der Bevölkerung ein solche Mogelpackung bringt, hat Andrea Nahles ihr Vorhaben rigoros durchgesetzt. Hier wird einmal mehr deutlich, auf wessen Seite diese Regierung steht: Auf der Seite der Banken und Konzerne und nicht auf der Seite der Bevölkerung. Ein Mindestlohn von 8,50€ liegt weit unter den Reproduktionskosten und nützt uns so überhaupt nichts!

All das zeigt uns: Der Kampf um bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen bleibt weiterhin notwendig. Darum fordert wir einen Mindestlohn von 12 Euro und unterstützen auch die Initative für einen Mindestlohn von 10 Euro, lohnsteuerfrei. Und auch für Auszubildende werden Versprechen zur Verbesserung der Lage von Seiten der Regierung werden nicht oder – wie hier – mehr als mangelhaft umgesetzt. Schließen wir uns zusammen, um für unsere Rechte einzutreten. Frau Nahles tut dies garantiert nicht!

Zur ausführlichen gemeinsamen Stellungnahme der Geschäftsführung der SDAJ und des Sekretariats der DKP gehts hier

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