Und was, wenn ich mal muss? (POSITION #02/18)

veröffentlicht am: 10 Jun, 2018

Working Whistleblower

Thomas (19) hat ein Jahr lang bei Gamestop gearbeitet

Vor nicht allzu langer Zeit hat der Skandal um die Spieleladen-Kette „Gamestop“ die Runde gemacht. Von Mobbing, enormen Druck und die fehlende Möglichkeit auf Toilette zu gehen war die Rede. Als jemand, der während seiner Schulzeit dort auf 450-Euro-Basis gearbeitet hat, kann ich die Vorwürfe nur bestätigen. Zwar gab sich Gamestop als modernes, jugendliches Unternehmen mit flacher Hierarchie, viel mitbekommen hat man davon nach der Anlernphase aber nicht. Was sich bei mir besonders eingeprägt hat, war der enorme Druck, der selbst auf uns Aushilfen ausgeübt wurde. Täglich musste ich, teilweise mehrmals, Stammkunden durchtelefonieren, ihnen von unseren Angeboten berichten und anfragen, ob Sie uns nicht Gebrauchtspiele verkaufen möchten. Wer einmal bei Gamestop ein Spiel verkauft und das gleiche Spiel später im Regal stehen sehen hat, weiß wie viel Kohle das Unternehmen damit verdient. Wenn die Zahlen nicht stimmten, wurde damit gedroht, im nächsten Monat eine andere Aushilfskraft vorzuziehen – was bedeutete, für den Monat weniger Geld zu bekommen. Später habe ich erfahren, dass mein Store pro Monat teilweise nur 350 Euro Budget für drei Aushilfen hatte, auf normaler Mindestlohnbasis. Ich musste mich also mit meinen Kollegen (auch beides Schüler) darum streiten, oft genug arbeiten gehen zu können, um meine Lebensunterhaltkosten für diese Zeit überhaupt decken zu können. Die meiste Zeit wurde ich für die Spätschicht, also für vierzehn bis zwanzig Uhr, in den Laden geholt und war in dieser Zeit auch alleine. Mir wurde gesagt, dass ich jederzeit damit rechnen muss, dass der Bereichsleiter einen Abstecher in unseren Store macht und dieser zu keiner Zeit unbeaufsichtigt sein darf – eine Toilette hatte unser kleiner Laden nicht. Auf die Frage, was ich denn machen soll, wenn ich mal müsste, wurde mir nur geantwortet, ich müsse es bis zum Ladenschluss verdrängen.

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POSITION #2/2018
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